Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Ferienwohnungen, oder des Multifunktionsraums
der Traditionsbäckerei Süss - Backstuff Tobias Ehses - folgend FeWo Backstuff oder Vermieter genannt 
und dem Vertragspartner der FeWo Backstuff - folgend Kunde oder Mieter genannt


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, der mietweise Überlassung des Multifunktionsraum für Veranstaltungen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der FeWo Backstuff

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen im Gesamten, als auch in Teilen (Zimmer),  sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FeWo Backstuff, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dies gilt auch für den Multifunktionsraum, dessen Unter- oder Weitervermietung der schriftlichen Zustimmung der FeWo Backstuff bedarf.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die FeWo Backstuff zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch die FeWO Backstuff ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Der FeWo Backstuff steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind die FeWo Backstuff und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der FeWo Backstuff gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern der FeWo Backstuff eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen die FeWo Backstuff verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FeWo Backstuff beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Die FeWo Backstuff ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der FeWo Backstuff zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste weitere Leistungen und  zusätzliche Auslagen der FeWo Backstuff an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Wochen und erhöht sich der von der FeWO Backstuff allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die FeWo Backstuff den vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

(4) Die Preise können von FeWo Backstuff weiterhin geändert und angepasst werden gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung, wenn der Kunde nachträglich Änderungen des Leistungsumfang vornimmt,  oder die Aufenthaltsdauer der Gästeverlängert und die FeWo Backstuff dem zustimmt.

(5) Rechnungen der FeWo Backstuff  sind sofort fällig ab Zugang der Rechnung und  ohne Abzug zahlbar. Die FeWo Backstuff ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die FeWo Backstuff berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen  bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der FeWo Backstuff bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Die FeWo Backstuff  ist bei Vertragsschluss oder später berechtigtoder unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der FeWo Backstuff  aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden von einer Buchung (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der FeWo Backstuff

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der FeWo Backstuff geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der FeWo Backstuff. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der FeWo Backstuff  zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Sofern zwischen der FeWo Backstuff und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche  auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der FeWo Backstuff ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.

(3) Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen oder der Multifunktionsraum  hat die FeWo Backstuff  abzüglich entstehender Kosten für die FeWo Backstuf anzurechnen oder zu vergüten, wenn für diesen Zeitraum Einnahmen aus Weitervermietung erzielt werden können.

(4) Der FeWo Backstuff  steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die gebuchte Übernachtung/Leistung  zu zahlen.

(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt der FeWo Backstuff
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die FeWo Backstuff in diesem Zeitraum Ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist der Fall wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung / gebuchtem Multiraum vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der FeWo Backstuff auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der FeWo Backstuff  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die FeWo Backstuff ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die FeWo Backstuff  berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn:

a. höhere Gewalt oder andere von der FeWo Backstuff nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen!

b. Ferienwohnungen, oder Multiraum unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden!

c. die FeWo Backstuff begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der FeWo Backstuff  in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der FeWo Backstuff - Traditionsbäckerei Süss zurechnen ist.

d. ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 der AGB vorliegt.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der FeWo Backstuff entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe Ferienwohnung

(1) Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am Tag der Anreise zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung der FeWo Backstuff bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die FeWo Backstuff aufgrund der verspäteten Räumung  für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, nach 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der FeWo Backstuff kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

(4) Die Ferienwohnungen werden von der Backstuff in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist die FeWo Backstuff hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der  Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. 

(5) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Kunde/Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter FeWo Backstuff. 
Sollte seitens der Kunden eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden dessen Versicherung umgehend zu melden. Der FeWo Backstuff sind der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung des Kunden mitzuteilen.

§ 7 Haftung der FeWo Backstuff
(1) Die FeWo Backstuff haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die FeWo Backstuff die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FeWo Backstufft beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der Erholungsoase Alt steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der FeWO Backstuff  auftreten, besteht die Pflicht des Mieters/Kunden unverzüglich den Mangel gegenüber dem Vermieter Backstuff anzuzeigen. Die FeWo Backstuff hat dann in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, bzw. den Anspruch auf Mangelbeseitigung, bevor ein Anspruch auf MInderung durch den Kunden / Mieter entsteht. 

(2) Für eingebrachte Sachen haftet die FeWo Backstuff dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich die FeWo Backstuff in Kennznis setzt und den Schaden anzeigt (§ 703 BGB).

(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz bzw.Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der FeWo Bakstuff abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet diese nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4)  Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die FeWO Backstuff  unterhält in Ihren Ferienwohnungen und im Multiraum einen Internetzugang über WLAN. Dem Kunden / Mieter ist es für die Dauer seines vertraglich vereinbarten Aufenthaltes gestattet den WLAN-Zugang für das Internet zu nutzen. Diese Recht kann nicht auf Dritte übertragen werden. 
Die FeWo Backstuff gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden / Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(5) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten der FeWo Backstuff (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter / Kunde  Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die FeWo Backstuff hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(6) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stellt die FeWo Backstuff nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die FeWo Backstuff keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(7) Für die über das WLAN der FeWo Backstuff übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Kunde / Mieter stellt die FeWO Backstuffen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

(8) Sonstige Nachrichten per Telefon z.B., per Post oder Warensendungen für die Kunden / Mieter werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Die FeWo Backstuff organisiert die Zustellung vor Ort und die kurzzeitige Aufbewahrung. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden / Mieter kann gegen Entgelt auch die Nachsendung durch die FeWo Backstuff organisiert werden.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Mieter sind unwirksam. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der FeWo Backstuff in 54421 Reinsfeld.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der FeWo Backstuff. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der FeWo Backstuff.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die FeWo Backstuff ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.